Stellplatzordnung

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihren Besuch auf unserem Wohnmobilstellplatz in Hameln. Um einen angenehmen Aufenthalt für alle zu ermöglichen, bitten wir Sie um Beachtung der folgenden Hinweise:

  • Betreiber des Wohnmobilstellplatzes ist die Hamelner Wohnungsbaugesellschaft mbH. Mit der Benutzung des Parkplatzes kommt ein Mietvertrag zu den festgelegten Parkgebühren für einen Stellplatz zustande.
  • Die hier genannten Einstellbedingungen werden mit dem Befahren des Stellplatzes anerkannt. Bitte beachten Sie, dass weder die Bewachung noch die Verwahrung Bestandteil des Vertrages sind.
  • Um den Stellplatz zu nutzen ist es nötig, am Parkscheinautomat das Parkgeld zu entrichten, den Parkschein legen Sie bitte gut sichtbar an einem der Fenster Ihres Wohnmobils.
  • Um allen Besucher die Chance auf einen freien Stellplatz zu sichern, möchten wir Sie bitten, auf die Freihaltung von Stellplätzen weitestgehend zu verzichten. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen leider keine Reservierung von Stellplätzen entgegennehmen können.
  • Wir bitten alle Benutzer des Stellplatzes um ein rücksichtsvolles, ruhiges und gemeinschaftliches Verhalten und die Einhaltung der allgemein gültigen Nachtruhe von 22.00 – 6.00 Uhr.

Haftung:

Das Parken auf dem Wohnmobilstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr, für Schäden wird keine Haftung übernommen, es gelten die Bestimmungen der StVO.

Die HWG haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung für durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursachte Schäden an den Fahrzeugen. Der Parkplatznutzer ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich (offensichtliche Schäden vor Verlassen des Stellplatzes) anzuzeigen. Die HWG haftet nicht für durch Dritte verursachte Schäden am eingestellten Fahrzeug. Der Parkplatznutzer haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen, dem Parkplatzbetreiber oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden, ebenso für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Stellplatzes.